Regelung Arbeitsdienst


Für die Erhaltung/Instandhaltung und Pflege des Neubaus und der Außenanlagen wird,
wie in der Abteilung Tennis bereits seit Jahren praktiziert, ein Arbeitsdienst eingeführt.

Betroffen:
Alle Aktiven Mitglieder in den Abteilungen Tennis und Fußball ab 16 Jahren bis zum
Renteneintrittsalter (67Jahren).

Umfang (Beschluss in der 33. Mitgliederhauptversammlung am 30.04.2012):
8 Std./Jahr oder 5€/Std. Ersatzbeitrag

Rahmenbedingungen:
Der Arbeitsdienst kann über das ganze Jahr hinweg erbracht werden und ist nicht
an zwei festen Terminen gebunden. Eingeschlossen sind alle Veranstaltungen des
Hauptvereins wie z. B. Bürgerfest, Vatertagsgrill, Adventsmarkt u.dgl.
Diese Stundenanzahl reduziert sich natürlich in den nächsten Jahren, wenn die
Arbeitslast rückläufig ist. Die Zahlung des Geldwerts geht an den Hauptverein!
Diese Regelung ist in der Vereinssatzung verankert!